ABGABENVERFAHREN
Unabhängiger Fachsenat (UFS) wird zu Bundesfinanzgericht (BFG)
Mit Beschluss des Nationalrates am 05. Dezember 2012 wurde unter anderem das Bundesgesetz über das Bundesfinanzgericht erlassen sowie die Bundesabgabenordnung geändert.
Hierdurch wird aus dem unabhängigem Fachsenat (UFS), als unabhängige Verwaltungsbehörde, das Bundesfinanzgericht (BFG), ein Verwaltungsgericht für Bundesabgaben.
Unter anderem wurden in der BAO Begriffe geändert wie beispielsweise:
"Berufung" wird zu "Beschwerde"
"Abgabenbehörde 1. Instanzt " wird zu "Abgabenbehörde"
"Abgabenbehörde 2. Instanzt " wird zu "Verwaltungsgericht"
"Berufungsentscheidung" wird zu "Beschluss" oder "Erkenntnis"